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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 SB 139/11   

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https://dejure.org/2012,125051
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 SB 139/11 (https://dejure.org/2012,125051)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.02.2012 - L 10 SB 139/11 (https://dejure.org/2012,125051)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - L 10 SB 139/11 (https://dejure.org/2012,125051)
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  • BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91

    Nachteilsausgleich 'RF' - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 SB 139/11
    Unter dem Begriff "öffentliche Veranstaltung" ist die Gesamtheit der Zusammenkünfte politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher, unterhaltender und wirtschaftlicher Art zu verstehen (BSG, Urteil vom 10. August 1993 9/9a RVs 7/91, SozR 3-3870 § 48 Nr. 2).

    Es ist eine enge Auslegung dieser Anspruchsvoraussetzungen geboten; praktisch muss eine Bindung an das Haus bestehen (BSG, Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RVs 7/91, SozR 3-3870 § 48 Nr. 2; Urteil vom 11. September 1991 - 9a/9a RVs 15/89, SozR 3-3870 § 4 Nr. 2).

    Unerheblich für den Anspruch des Klägers ist, ob ihm ein entsprechendes Angebot öffentlicher Veranstaltungen tatsächlich zugänglich ist oder ob die für ihn verbleibenden Möglichkeiten zu der Auswahl der Veranstaltungen zählen, die der Kläger für sich in Anspruch nehmen möchte (vgl. BSG, Urteil vom 10. August 1993, Az. 9/9a RVs 7/91, SozR 3-3870 § 48 Nr. 2).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 10 SB 22/09

    Keine Zuerkennung der Merkzeichen G und RF

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 SB 139/11
    Auch derjenige hat keinen Anspruch auf den Nachteilsausgleich "RF", der allenfalls zeitweise an Veranstaltungen nicht teilnehmen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2010 - L 10 SB 22/09).
  • BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89

    Anspruch Behinderter auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 SB 139/11
    Es ist eine enge Auslegung dieser Anspruchsvoraussetzungen geboten; praktisch muss eine Bindung an das Haus bestehen (BSG, Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RVs 7/91, SozR 3-3870 § 48 Nr. 2; Urteil vom 11. September 1991 - 9a/9a RVs 15/89, SozR 3-3870 § 4 Nr. 2).
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